Als Landesgesetz Nr. 16 war das Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2023 am 17. Dezember vom Landtag genehmigt worden. Nach der Ausfertigung durch den Landeshauptmann wird der Gesetzestext morgen (29. Dezember) im Amtsblatt der Region Nr. 52, Beiblatt Nr. 3, veröffentlicht.  

Auch der 6,84 Milliarden Euro umfassende Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum von 2023 bis 2025 ist als Landesgesetz Nr. 17 im morgigen Amtsblatt zu finden.

Die beiden Gesetze treten mit Jahresbeginn, also am 1. Jänner 2023, in Kraft. Damit ist die Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung im neuen Jahr gewährleistet

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