Die Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften und die große Mehrheit der Gewerkschaftsorganisationen haben heute (31. Mai) den neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für Führungskräfte für den Zeitraum 2020 bis 2022 unterzeichnet. Der neue Vertrag trägt der neu eingeführten Führungsqualifikation und der neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Einstufung des Personals in Führungspositionen Rechnung. Mit dem neuen Kollektivvertrag soll die Rolle öffentlicher Führungskräfte anerkannt werden, die im Dienste der Bürger und Bürgerinnen stehen und kompetent und engagiert für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Herausforderungen arbeiten.
Der Kollektivvertrag gilt für die Führungskräfte der Landesverwaltung, des Sanitätsbetriebs und des Wohnbauinstituts sowie für jene der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime. Für die drei letztgenannten Körperschaften, die in den Zuständigkeitsbereich der Region fallen, wird der Vertrag erst nach der Verabschiedung der neuen regionalen Bestimmungen für das Führungspersonal rechtswirksam.
Mit der Unterzeichnung werden die 2022 aufgenommenen Vertragsverhandlungen abgeschlossen.
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