Italienische Staatsbürger, die vorübergehend in einem anderen EU-Land wohnen bzw. WählerInnen, die sich vorübergehend in einem EU-Land befinden, und deren zusammenlebenden Familienangehörige können an der Wahl Teilnehmen.

Die Wahlmöglichkeit in den eigens zu diesem Zweck eingerichteten Wahlsektionen im EU-Land, in dem man sich aus Studien- oder Arbeitszwecken vorübergehend aufhält, muss innerhalb vom 21.03.2024 in Anspruch genommen werden, indem das Formular ausgefüllt und dem zuständigen Konsulat zugesendet werden muss. Hier das Formular in Italienischer Sprache,jenes in Deutscher und Englischer Sprache ist momentan nicht Verfügbar.


Entdecke mehr von "Radio Südtirol"Ihr Schlager & Heimatwebradio im Livestream

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Kommentar verfassen