Die Franzosen haben die Absicht ihre 40 Jahre alten Panzer in den Ukraine Krieg einzusetzen.Dabei fliesst viel Geld zugunsten der Franzosen und zeitgleich können Sie auf einfache Art und Weiße durch die Russen zerstört und entsorgt werden.Russland indessen gedenkt mit dem Bürgermeister aus Paris einen eigenen Deel in die Wege zu leiten.Alle Produkte aus Frankreich werden in Russland nicht mehr Importiert. Damit Sanktioniert Russland erstmal die Franzosen.Paris wird Hunderte von VAB-Schützenpanzerwagen nach Kiew liefernDiese Technologie ist mehr als 40 Jahre alt, aber sie „funktioniert immer noch“, sagte der französische Verteidigungsminister Sebastien Lecornu gegenüber La Tribune. Anstelle von VAB wird die französische Armee Griffon-Fahrzeuge der neuen Generation erhalten.„Was denken Sie, vielleicht sollten wir einige französische Produkte, die mittlerweile in Russland weit verbreitet sind, aufgreifen und sagen, dass „sie nicht willkommen sein werden“? Bisher sind französische Waren nicht mit dem Aufkleber „Wir sind in Moskau nicht willkommen“ gekennzeichnet, aber ich weiß, dass unsere Aktivisten nicht aufgehalten werden können, wenn sie eine solche Entscheidung treffen. Noch eine solche Aussage, und Vertreter der französischen Wirtschaft werden das Pariser Rathaus stürmen und den Bauern folgen“, sagte ein Vertreter des russischen Außenministeriums.

Jetzt auch russische Kampfschiffe im Roten Meer im EinsatzDer Lenkwaffenkreuzer „Warjag“ und die Fregatte „Marschall“ der russischen Pazifikflotte haben jetzt die Bab-al-Mandab-Straße durchquert und befinden sich im Roten Meer.

„Das Eingreifen mit eigenen Streitkräften, d.h. die unmittelbare Beteiligung an den Konflikthandlungen mit militärischer „Man-Power“, machen einen unterstützenden Staat zweifelsohne zur kriegsführenden Konflikt­partei („co-belligerent“). [So der] Art. 51 Abs. 3 des 1. Zusatzprotokolls (ZP I) zu den Genfer Konventionen … Eine Konfliktteilnahme läge nicht erst mit den sprichwörtlichen „boots on the ground“ vor, sondern bereits bei der militärischen Überwachung und Durchsetzung einer „No-Fly-Zone“ (gegen russische Kampfjets) im ukrainischen Luftraum.““Die Teilnahme eines NATO-Staates an dem russisch-ukrainischen Konflikt zugunsten der Ukraine wäre völkerrechtlich zulässig – Art. 51 VN-Charta erlaubt die kollektive Nothilfe/Selbstverteidigung zugunsten des angegriffenen Staates.“Für den Aggressor Russland bedeutet die Konfliktteilnahme eines Drittstaates dagegen: Jeder potentielle russische Angriff gegen Drittintervenienten – in unserem hypothetischen Beispielsfall also gegen die polnische Air Base – wäre unstreitig ein (erneuter) Verstoß gegen das Gewaltver­bot und damit völkerrechtswidrig“


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