Die Senkung des Steuer- und Abgabenkeils für fünf Monate (nicht mehr acht wie in der ursprünglichen Hypothese) wird um weitere vier Punkte erhöht: Für Lohn- und Gehaltszeiträume vom 1. Juli 2023 bis zum 30. November 2023 steigt das Maß der Freistellung von derzeit zwei auf sechs Punkte für Einkommen bis zu 35.000 Euro und von derzeit drei auf sieben Punkte für Einkommen bis zu 25.000 Euro.Von den 5,4 Milliarden für die Einführung des Eingliederungszuschusses, der mit dem Abschied vom Bürgergeld ab 2024 kommen wird, bis zur Senkung des Steuerkeils, der für den Zeitraum von Juli bis November dieses Jahres um weitere vier Punkte steigt und für Einkommen bis 35 Tausend Euro 6 Punkte und bis 25 Tausend 7 Punkte erreicht.Aber auch mehr Lohnzusatzleistungen, d.h. unversteuerte Firmenprämien (Waren und Dienstleistungen einschließlich Erstattungen für Betriebskosten), für Arbeitnehmer mit Kindern: die Obergrenze steigt auf 3 Tausend Euro.

  • SOZIALHILFE FÜR UNTERNEHMEN. Nur für das Jahr 2023 sieht der Entwurf vor, dass „der Wert der an Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen sowie die von den Arbeitgebern gezahlten oder erstatteten Beträge für die Zahlung von Versorgungsleistungen“ für Wasser, Strom und Gas bis zu 3.000 Euro nicht zur Einkommensbildung beitragen.
  • EINGLIEDERUNGSBEIHILFE. Sie wird ab dem 1. Januar 2024 als Maßnahme zur „Bekämpfung von Armut, Fragilität und sozialer Ausgrenzung“ eingeführt und richtet sich an Familien, in denen behinderte Menschen, Minderjährige oder über 60-Jährige leben, und beträgt bis zu 500 EUR pro Monat (630 EUR bei über 67-Jährigen oder schwerbehinderten Menschen), zu denen 280 EUR pro Monat hinzukommen, wenn sie in einer Mietwohnung leben. Sie wird für achtzehn Monate gewährt und kann nach einer einmonatigen Unterbrechung um weitere zwölf Monate verlängert werden. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens fünf Jahren in Italien wohnt und über ein Einkommen von höchstens 9.360 Euro verfügt. Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie sich beim Informationssystem für soziale und berufliche Eingliederung (Siisl) anmelden.

*ARBEITSAKTIVIERUNGSINSTRUMENT. Für Erwerbstätige beginnt sie am 1. September 2023. Die Teilnahme an Ausbildungskursen, beruflicher Qualifizierung oder für die Gemeinschaft nützlichen Projekten wird verbindlich. Die Leistung beträgt 350 EUR und ist auf maximal zwölf Monate befristet und nicht verlängerbar.

  • EINSTELLUNGSANREIZE. Private Arbeitgeber, die Empfänger der Eingliederungsbeihilfe mit einem unbefristeten Vertrag oder einem Ausbildungsvertrag einstellen, werden für zwölf Monate zu 100 % von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 EUR pro Jahr (50 % bei befristeten oder saisonalen Verträgen).
  • BEFRISTETE VERTRÄGE. Die Gründe für Verlängerungen über ein Jahr hinaus (bis zu zwölf Monaten sind sie nicht erforderlich) und nicht über 24 Monate hinaus sind weniger restriktiv: Die Gründe sind in den Tarifverträgen festgelegt oder werden bis zur vertraglichen Regelung von den Parteien aufgrund technischer, organisatorischer oder produktiver Erfordernisse festgelegt (in diesem Fall jedoch bis zum 31. Dezember 2024).
  • VOUCHERS. Der Schwellenwert für so genannte Gelegenheitsarbeiten wird für Beschäftigte in den Bereichen Kongresse, Messen, Veranstaltungen, Bäder und Vergnügungsparks von 10.000 auf 15.000 Euro angehoben.

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