Neue Maßnahmen für Südtiroler/innen
Die Senkung des Steuer- und Abgabenkeils für fünf Monate (nicht mehr acht wie in der ursprünglichen Hypothese) wird um weitere vier Punkte erhöht: Für Lohn- und Gehaltszeiträume vom 1. Juli […]
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Die Senkung des Steuer- und Abgabenkeils für fünf Monate (nicht mehr acht wie in der ursprünglichen Hypothese) wird um weitere vier Punkte erhöht: Für Lohn- und Gehaltszeiträume vom 1. Juli […]
Die Senkung des Steuer- und Abgabenkeils für fünf Monate (nicht mehr acht wie in der ursprünglichen Hypothese) wird um weitere vier Punkte erhöht: Für Lohn- und Gehaltszeiträume vom 1. Juli 2023 bis zum 30. November 2023 steigt das Maß der Freistellung von derzeit zwei auf sechs Punkte für Einkommen bis zu 35.000 Euro und von derzeit drei auf sieben Punkte für Einkommen bis zu 25.000 Euro.Von den 5,4 Milliarden für die Einführung des Eingliederungszuschusses, der mit dem Abschied vom Bürgergeld ab 2024 kommen wird, bis zur Senkung des Steuerkeils, der für den Zeitraum von Juli bis November dieses Jahres um weitere vier Punkte steigt und für Einkommen bis 35 Tausend Euro 6 Punkte und bis 25 Tausend 7 Punkte erreicht.Aber auch mehr Lohnzusatzleistungen, d.h. unversteuerte Firmenprämien (Waren und Dienstleistungen einschließlich Erstattungen für Betriebskosten), für Arbeitnehmer mit Kindern: die Obergrenze steigt auf 3 Tausend Euro.
*ARBEITSAKTIVIERUNGSINSTRUMENT. Für Erwerbstätige beginnt sie am 1. September 2023. Die Teilnahme an Ausbildungskursen, beruflicher Qualifizierung oder für die Gemeinschaft nützlichen Projekten wird verbindlich. Die Leistung beträgt 350 EUR und ist auf maximal zwölf Monate befristet und nicht verlängerbar.