Das Südtiroler Unterland darf nicht zur Verhandlungsmasse Roms werden“
Utl.: FPÖ-Dringlichkeitsantrag fordert Einschreiten Österreichs als Schutzmacht – historisch gewachsener Senatswahlkreis Bozen-Unterland muss erhalten bleiben
Die Südtirol-Sprecherin der FPÖ Tirol, LAbg. Gudrun Kofler, BA, bringt in der kommenden Sitzung des Tiroler Landtages den Dringlichkeitsantrag „Das Südtiroler Unterland bleibt ungeteilt!“ ein. Darin fordert sie Landeshauptmann Anton Mattle auf, gegenüber der Bundesregierung auf ein entschiedenes Einschreiten Österreichs gegen die geplante Neuziehung der Südtiroler Senatswahlkreise zu drängen.
„Die deutschsprachige Bevölkerung Südtirols muss sich darauf verlassen können, dass Tirol und Österreich ihre Schutzfunktion ernst nehmen. Diese darf keine politische Höflichkeitsformel sein, sondern muss gerade dann zum Tragen kommen, wenn bestehende Minderheitenschutzregelungen einseitig verändert werden sollen. Österreich muss gegenüber Rom klarstellen, dass Änderungen an einer im Rahmen der Streitbeilegung abgesicherten Regelung nicht ohne sein Einvernehmen erfolgen können“, so Kofler.
Nach dem vom italienischen Senat beschlossenen Zuschnitt sollen künftig lediglich Bozen und Leifers den Wahlkreis Bozen bilden, während das gesamte Unterland dem Senatswahlkreis Meran zugeordnet werden soll. Aufgrund der im Senat vorgenommenen Änderungen muss das Gesetz nochmals von der Abgeordnetenkammer behandelt werden.
Für Kofler geht es um weit mehr als eine technische Neueinteilung: „Wahlkreisgrenzen sind in Südtirol keine beliebig verschiebbaren Linien auf einer Landkarte. Sie sind Teil eines über Jahrzehnte ausgehandelten Systems zum Schutz und zur angemessenen politischen Vertretung der Sprachgruppen. Wer diesen historischen Kompromiss einseitig verändert, greift in ein sensibles Gefüge ein.“
Die in Kurtatsch aufgewachsene Abgeordnete verweist auch auf die gewachsene Einheit der Region: „Tramin, Kurtatsch, Margreid, Kaltern, Eppan, Aldein und die übrigen Gemeinden des Unterlandes und Überetschs sind keine Verschiebemasse, die je nach parteipolitischem Bedarf einem anderen Wahlkreis zugeschlagen werden kann. Diese gewachsenen Strukturen müssen respektiert werden.“
Ausgangspunkt ist die italienische Wahlrechtsreform, das sogenannte „Stabilicum“. Sie sieht unter anderem einen Mehrheitsbonus für jene Liste oder Koalition vor, die auf nationaler Ebene mindestens 42 Prozent der Stimmen erreicht. Für die Region Trentino-Südtirol gelten aufgrund seiner besonderen verfassungs- und minderheitenrechtlichen Stellung Sonderbestimmungen. Im Zuge der Reform sollen auch die Grenzen der Südtiroler Senatswahlkreise verändert werden.
Die bestehenden Südtiroler Senatswahlkreise gehen auf das Staatsgesetz Nr. 422 vom 30. Dezember 1991 zurück. Dieses setzte die Maßnahme 111 des Südtirol-Pakets um, die eine angemessene Vertretung der deutschen und italienischen Sprachgruppe im italienischen Parlament sicherstellen sollte. Die Umsetzung dieser Paketmaßnahme gehörte zu den Voraussetzungen für die Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien im Jahr 1992.
„Damit reden wir nicht über irgendeine einfachgesetzliche Grenzziehung, die Rom nach Belieben verändern kann. Der Zuschnitt der Senatswahlkreise ist Teil der konkreten Umsetzung des Südtirol-Pakets und damit Teil jenes Schutzsystems, auf dessen Grundlage Österreich 1992 den Streit mit Italien für beigelegt erklärt hat“, betont Kofler.
Diese Rechtsauffassung wird auch durch Unterlagen des italienischen Senats gestützt: Darin wird festgehalten, dass Eingriffe in die Grenzen der Südtiroler Senatswahlkreise den 1992 konsolidierten Mindestbestand an Schutzbestimmungen berühren und deshalb die Zustimmung Österreichs im Wege eines diplomatischen Notenwechsels erfordern.
Kofler fordert deshalb ein rasches Tätigwerden Mattles und der Bundesregierung: „Solange dieses Gesetz nicht endgültig beschlossen ist, gibt es die Möglichkeit und die Pflicht zu handeln. Österreich muss jetzt seine Stimme erheben, gegenüber der italienischen Regierung, auf diplomatischer Ebene und nötigenfalls auch im internationalen Rahmen. Die Schutzfunktion zeigt ihren Wert nicht in Sonntagsreden, sondern dann, wenn konkrete Schutzrechte unter Druck geraten.“
Abschließend hält Kofler fest: „Das Unterland darf nicht zur Verhandlungsmasse Roms werden. Der historisch gewachsene Senatswahlkreis Bozen-Unterland war das Ergebnis langwieriger Verhandlungen und Teil eines sensiblen Ausgleichs zwischen den Sprachgruppen. Wer diesen Kompromiss verändern will, kann das nicht einseitig tun. Österreich muss auf der Einhaltung der vereinbarten Schutzmechanismen bestehen, konsequent und unmissverständlich.
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