Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Südtirol erweiterte Vorschriften für die Fahrtenschreiberpflicht im Güterverkehr, die nun auch Fahrzeuge über 2,5 Tonnen für grenzüberschreitende Transporte betreffen. Ein kürzlich organisiertes Webinar des lvh.apa informierte die Betriebe über diese neuen europäischen Vorgaben, die die bisherige Regelung erheblich erweitern. Dazu gehören die Verpflichtung zur Nutzung eines Fahrtenschreibers, die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie Schulungen für Fahrer. Besonders wichtig ist die Verwendung eines intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation bei grenzüberschreitenden Fahrten, obwohl Ausnahmen für bestimmte Werkverkehrsfahrten bestehen.


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